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Behandlungspflege der gesetzlichen Krankenkasse

Neben umfassenden Pflegeleistungen bietet unser Ambulanter Pflegedienst zusätzlich auch behandlungspflegerische Maßnahmen an. Ob es um Wundversorgung, Medikamentenmanagement oder andere pflegerische Interventionen geht – bei uns erhalten die Leistungsnehmenden „Hilfen aus einer Hand“, um ihnen eine bestmögliche Versorgung in ihrem gewohnten Zuhause ermöglichen zu können.

Die Leistungen können sowohl einzeln als auch in Kombination in Anspruch genommen werden.

Zu den Leistungen der Behandlungspflege nach SGB V gehören:

  • Blutdruck- & Blutzuckermessung
  • Injektionen
  • Wundverbände
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Kompressionswickel
  • Verabreichung von Augentropfen
  • Irrigation
  • Richten von Medikamenten & Medikamentengabe

Wichtig zu wissen

Häusliche Krankenpflege ≠ häusliche Pflege

Die häusliche Krankenpflege darf nicht mit einer häuslichen Pflege verwechselt werden. Für die häusliche Krankenpflege und die medizinische Behandlungspflege zahlen die Krankenkassen, für eine häusliche Pflege die Pflegekassen.

Ist für eine Behandlungspflege ein Pflegegrad notwendig?

Da die Krankenkasse die Kosten für die Behandlungspflege trägt, ist kein Pflegegrad erforderlich. Es können gleichzeitig die Sachleistungen der Pflegekasse und eine Behandlungspflege der Krankenkasse in Anspruch genommen werden.

Kontakt

Claudia de Niet

Pflegedienstleitung & Beratende Pflegefachkraft

JOVITA Rheinland gGmbH
Pfarrer-Kenntemich-Platz 4
53840  Troisdorf
02241 31998 14
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