JOVITA Rheinland

Wenn Sie sich oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen durch einen ambulanten Pflegedienst wie den der JOVITA Rheinland pflegen und betreuen lassen möchten, können Sie (Pflege-) Sachleistungen der Pflegekasse nach SGB XI geltend machen.
Zu den Leistungen gehören:
- Körperpflege
- Mobilisation
- Ernährung
- Einkaufen
- Hauswirtschaft
- Häusliche Betreuung
- Beratungsbesuche nach §37,3 SGB XI
- Verhinderungspflege
- u.v.m
Die Abrechnung der Leistungen, die sich nach der Höhe des jeweiligen Pflegegrades richten, nehmen wir direkt mit der Pflegekasse vor.
Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne persönlich.