JOVITA Rheinland

Sachleistungen

Sachleistungen der Pflegekasse

Wenn Sie sich oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen durch einen ambulanten Pflegedienst wie den der JOVITA Rheinland pflegen und betreuen lassen möchten, können Sie (Pflege-) Sachleistungen der Pflegekasse nach SGB XI geltend machen.

 

Zu den Leistungen gehören:

  • Körperpflege
  • Mobilisation
  • Ernährung
  • Einkaufen
  • Hauswirtschaft
  • Häusliche Betreuung
  • Beratungsbesuche nach §37,3 SGB XI
  • Verhinderungspflege
  • u.v.m

Die Abrechnung der Leistungen, die sich nach der Höhe des jeweiligen Pflegegrades richten, nehmen wir direkt mit der Pflegekasse vor.

 

Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne persönlich.

Kontakt


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Flyer Ambulanter Pflegedienst
(PDF | 1MB)

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