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Behandlungspflege

Behandlungspflege der gesetzlichen Krankenkasse

Die häusliche Krankenpflege ist in Deutschland eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird als Sachleistung von den Krankenkassen erbracht. Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind nicht zu verwechseln mit den Leistungen der häuslichen Pflege, die zum Leistungsspektrum der Pflegeversicherung gehören.

Die häusliche Krankenpflege muss ärztlich verordnet und von der Krankenkasse nach SGB V genehmigt werden. Voraussetzung für eine ärztliche Verordnung ist, dass die nötigen Verrichtungen nicht vom Patienten selbst oder von einer anderen im Haushalt lebenden Person durchgeführt werden können.

 

Zu den Leistungen der Behandlungspflege gehören:

  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Injektionen
  • Verabreichung von Augentropfen
  • Wundverbände
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Kompressionswickel
  • Irrigation
  • Richten von Medikamenten
  • Medikamentengabe
  • u.v.m

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Flyer Ambulanter Pflegedienst
(PDF | 1MB)

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